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Kre­di­te für Unternehmen

25.03.2021 – 17:00 Uhr

Ver­län­ge­rung KfW-Son­der­pro­gramm & Erhö­hung der Kre­dit­ober­gren­zen

Die Bun­des­re­gie­rung und die KfW ver­län­gern das KfW-Son­der­pro­gramm bis zum 31. Dezem­ber 2021 und erhö­hen zum 1. April 2021 die Kre­dit­ober­gren­zen.

Die Ände­run­gen im Überblick:

1. Frist­ver­län­ge­rung

Das KfW-Son­der­pro­gramm, inklu­si­ve des KfW-Schnell­kre­dits, wird bis zum 31. Dezem­ber 2021 ver­län­gert (bis­lang bis zum 30. Juni 2021 befristet).

2. Erhö­hung der Kreditobergrenzen

Im KfW-Schnell­kre­dit betra­gen die Kre­dit­ober­gren­zen künftig

  für Unter­neh­men mit mehr als 50 Beschäf­tig­ten 1,8 Mio. Euro (bis­her 800.000 Euro),
  für Unter­neh­men mit über zehn bis 50 Beschäf­tig­ten 1,125 Mio. Euro (bis­her 500.000 Euro),
•  für Unter­neh­men mit bis zu zehn Beschäf­tig­ten 675.000 Euro (bis­her 300.000 Euro).

Die maxi­ma­le Kre­dit­ober­gren­ze je Unter­neh­mens­grup­pe von 25 Pro­zent des Jah­res­um­sat­zes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unter­neh­mer­kre­dit und ERP-Grün­der­kre­dit mit Lauf­zei­ten von mehr als 6 Jah­ren wird die Kre­dit­ober­gren­ze von bis­her 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.

3. Die Maß­nah­men wer­den von der KfW zum 1. April 2021 umgesetzt.

För­der­vor­aus­set­zun­gen und Konditionen

   für (gewerb­lich täti­ge) Unter­neh­men (ein­schließ­lich Sozi­al­un­ter­neh­men mit Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht), Ein­zel­un­ter­neh­mer und Freiberufler

   Unter­neh­men muss min­des­tens seit 01. Janu­ar 2019 am Markt sein (= Datum der ers­ten Umsatzerzielung)

   för­der­fä­hi­ge Kos­ten: (Sach-) Inves­ti­tio­nen und Betriebs­mit­tel inklu­si­ve Warenlager

   Konditionen

der Zins­satz beträgt ein­heit­lich 3% p.a
Kre­dit­lauf­zeit bis 10 Jah­re bei max. 2 Til­gungs­frei­jah­ren
Kos­ten­freie außer­plan­mä­ßi­ge Rückzahlung

   Kre­dit­höchst­be­trag (pro Unter­neh­mens­grup­pe = im Sin­ne ver­bun­de­ner Unter­neh­men) 25% des Jah­res­um­sat­zes 2019, maximal

675.000EUR mit bis zu 10 Beschäf­tig­ten
1.125.000 EUR mit mehr als 10 und weni­ger als 50 Beschäf­tig­ten
1.800.000 EUR mit mehr als 50 Beschäftigten.

   Sicherheiten

Kre­dit­be­wil­li­gung ohne Kre­dit­ri­si­ko­prü­fung durch Haus­bank oder KfW
100 % Risi­ko­über­nah­me für beglei­ten­de Haus­bank
Kei­ne Besicherung

Beson­de­re Bedingungen

   Wäh­rend der Kreditlaufzeit:

– Gewinn-und Divi­den­den­aus­schüt­tun­gen sind unzu­läs­sig,
– Begren­zung der Ver­gü­tung für Geschäfts­füh­rer und geschäfts­füh­ren­den Gesell­schaf­ter auf 150.000 EUR p. a.

   Das Unter­neh­men muss in 2019 oder im Durch­schnitt der letz­ten 3 Jah­re einen Gewinn erwirt­schaf­tet haben. Hier­bei kön­nen die Geschäfts­füh­rer­be­zü­ge (ohne Decke­lung) her­aus­ge­rech­net werden.

   Die Haus­bank prüft und bestä­tigt im Rah­men einer Know- Your- Cus­to­mer ledig­lich, dass die Pro­gramm­be­din­gun­gen (Gewinn, Anzahl Mit­ar­bei­ter, Höchst­be­trä­ge..) ein­ge­hal­ten sind.

   Umschul­dun­gen und Anschluss­fi­nan­zie­run­gen (Pro­lon­ga­tio­nen) bestehen­der Kre­dit­li­ni­en (ins­be­son­de­re Kon­to­kor­ren­te) sind ausgeschlossen

   Aus­nah­men gel­ten nur für Kre­dit­li­ni­en (Kon­to­kor­ren­te), die zum Zeit­punkt des Aus­lau­fens nicht in Anspruch genom­men sind.

 

Bit­te spre­chen Sie uns recht­zei­tig an, wenn wir Sie bei der Antrag­stel­lung unter­stüt­zen sollen.

12.11.2020 – 18:00 Uhr

KfW-Schnell­kre­dit für den Mit­tel­stand (Update)

Die KfW hat mit Datum vom 09.11.2020 den Kreis der Antrag­stel­ler erwei­tert.
War der der Antrag bis­her an die Min­dest­an­zahl von 10 Mit­ar­bei­tern gekop­pelt, sind jetzt Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft, Ein­zel­un­ter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler unab­hän­gig von der Anzahl der Beschäf­tig­ten antragsberechtigt.

För­der­vor­aus­set­zun­gen und Konditionen

· für (gewerb­lich täti­ge) Unter­neh­men (ein­schließ­lich Sozi­al­un­ter­neh­men mit Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht), Ein­zel­un­ter­neh­mer und Freiberufler

· Unter­neh­men muss min­des­tens seit 01. Janu­ar 2019 am Markt sein (= Datum der ers­ten Umsatzerzielung)

· för­der­fä­hi­ge Kos­ten: (Sach-) Inves­ti­tio­nen und Betriebs­mit­tel inklu­si­ve Warenlager

· Kon­di­tio­nen
   – der Zins­satz beträgt ein­heit­lich 3% p.a
   – Kre­dit­lauf­zeit bis 10 Jah­re bei max. 2 Til­gungs­frei­jah­ren
   – Kos­ten­freie außer­plan­mä­ßi­ge Rückzahlung

· Kre­dit­höchst­be­trag (pro Unter­neh­mens­grup­pe = im Sin­ne ver­bun­de­ner Unter­neh­men)
25% des Jah­res­um­sat­zes 2019, maxi­mal
   – 300.000EUR mit bis zu 10 Beschäf­tig­ten
   – 500.000 EUR mit mehr als 10 und weni­ger als 50 Beschäf­tig­ten
   – 800.000 EUR mit mehr als 50 Beschäftigten.

· Sicher­hei­ten
   – Kre­dit­be­wil­li­gung ohne Kre­dit­ri­si­ko­prü­fung durch Haus­bank oder KfW
   – 100 % Risi­ko­über­nah­me für beglei­ten­de Haus­bank
   – Kei­ne Besi­che­rung

Beson­de­re Bedingungen

· Wäh­rend der Kre­dit­lauf­zeit:
   – Gewinn-und Divi­den­den­aus­schüt­tun­gen sind unzu­läs­sig,
   – Begren­zung der Ver­gü­tung für Geschäfts­füh­rer und geschäfts­füh­ren­den Gesell­schaf­ter auf 150.000 EUR p. a.

· Das Unter­neh­men muss in 2019 oder im Durch­schnitt der letz­ten 3 Jah­re einen Gewinn erwirt­schaf­tet haben. Hier­bei kön­nen die Geschäfts­füh­rer­be­zü­ge (ohne Decke­lung) her­aus­ge­rech­net werden.

· Die Haus­bank prüft und bestä­tigt im Rah­men einer Know- Your- Cus­to­mer ledig­lich, dass die Pro­gramm­be­din­gun­gen (Gewinn, Anzahl Mit­ar­bei­ter, Höchst­be­trä­ge..) ein­ge­hal­ten sind.

· Umschul­dun­gen und Anschluss­fi­nan­zie­run­gen (Pro­lon­ga­tio­nen) bestehen­der Kre­dit­li­ni­en (ins­be­son­de­re Kon­to­kor­ren­te) sind ausgeschlossen

· Aus­nah­men gel­ten nur für Kre­dit­li­ni­en (Kon­to­kor­ren­te), die zum Zeit­punkt des Aus­lau­fens nicht in Anspruch genom­men sind.

Es ist geplant, das Ende der Antrags­frist (bis­her 30.12.2020) des KfW-Schnell­kre­dit bis zum 30.06.2021 zu verlängern.

Bit­te spre­chen Sie uns recht­zei­tig an, wenn wir Sie bei der Antrag­stel­lung unter­stüt­zen sollen.

22.04.2020 – 13:00 Uhr

KfW-Schnell­kre­dit für den Mittelstand

Die KfW hat mit Datum vom 15.04.2020 den KfW-Schnell­kre­dit ein­ge­führt. Mit Datum vom 22.04.2020 wur­den die För­der­be­din­gun­gen (ins­be­son­de­re die Höhe des Zins­sat­zes) sowie die Richt­li­ni­en zur Umset­zung der Anträ­ge kon­kre­ti­siert.
Die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen für eine Zusa­ge sind ab die­sem Datum möglich:

 

För­der­vor­aus­set­zun­gen und Konditionen

 

für (gewerb­lich täti­ge) Unter­neh­men (ein­schließ­lich Sozi­al­un­ter­neh­men mit Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht), Ein­zel­un­ter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler mit mehr als 10 Mit­ar­bei­tern, sofern Gewinn erzielt wurde

 

• för­der­fä­hi­ge Kos­ten: (Sach-) Inves­ti­tio­nen und Betriebs­mit­tel inklu­si­ve Warenlager

 

Kre­dit­höchst­be­trag
– mit mehr als 10 und weni­ger als 50 Beschäf­tig­ten: max. 500.000EUR
– mit mehr als 50 Beschäf­tig­ten: max. 800.000 EUR

 

der Zins­satz beträgt ein­heit­lich 3% p.a.

 

Das Unter­neh­men muss min­des­tens seit 01. Janu­ar 2019 am Markt sein (= Datum der ers­ten Umsatzerzielung)

 

Besonderheit:

– Kre­dit­be­wil­li­gung ohne Kre­dit­ri­si­ko­prü­fung durch Haus­bank oder KfW

100 % Risi­ko­über­nah­me für beglei­ten­de Hausbank

Besi­che­rung nicht vorgesehen

– Lan­ge Kre­dit­lauf­zeit (bis 10 Jah­re bei max. 2 Til­gungs­frei­jah­ren und kur­ze Abruf­frist (1 Monat)

Kos­ten­freie außer­plan­mä­ßi­ge Rück­zah­lung

 

Beson­de­re Bedingungen

 

Wäh­rend der Kreditlaufzeit:

– Gewinn-und Divi­den­den­aus­schüt­tun­gen sind unzulässig,

– Begren­zung der Ver­gü­tung für Geschäfts­füh­rer und geschäfts­füh­ren­den Gesell­schaf­ter auf 150.000 EUR p. a.

 

Das Unter­neh­men muss in 2019 oder im Durch­schnitt der letz­ten 3 Jah­re einen Gewinn erwirt­schaf­tet haben. Hier­bei kön­nen die Geschäfts­füh­rer­be­zü­ge (ohne Decke­lung) her­aus­ge­rech­net werden.

 

Die Haus­bank prüft und bestä­tigt im Rah­men einer Know- Your- Cus­to­mer ledig­lich, dass die Pro­gramm­be­din­gun­gen (Gewinn, Anzahl Mit­ar­bei­ter, Höchst­be­trä­ge..) ein­ge­hal­ten sind.

 

Umschul­dun­gen und Anschluss­fi­nan­zie­run­gen (Pro­lon­ga­tio­nen) bestehen­der Kre­dit­li­ni­en (ins­be­son­de­re Kon­to­kor­ren­te) sind ausgeschlossen

 

Aus­nah­men gel­ten nur für Kre­dit­li­ni­en (Kon­to­kor­ren­te), die zum Zeit­punkt des Aus­lau­fens nicht in Anspruch genom­men sind.

Das aktu­el­le Merk­blatt fin­den Sie hier:

22.04.2020 – 13:00 Uhr

KfW- Son­der­pro­gramm 2020

Die KfW hat mit Datum vom 22.04.2020 die För­der­be­din­gun­gen für den KfW-Unter­neh­mer­kre­dit (Unter­neh­men älter als 5 Jah­re ) bzw. ERP-Grün­der­kre­dit-Uni­ver­sell (Unter­neh­men, die min­des­tens 2 Jah­re und nicht älter als 5 Jah­re sind) teil­wei­se geän­dert sowie ihre Richt­li­ni­en zur Umset­zung der Anträ­ge konkretisiert.

 

Kre­dit­kon­di­tio­nen (Lauf­zeit, Til­gung, Zinssätze)

 

Die Lauf­zei­ten für Betriebs­mit­tel und Inves­ti­tio­nen wur­den für Kre­di­te bis 800 TEUR (je Unter­neh­mens­grup­pe) von 5 Jah­ren auf 10 Jah­re verlängert.

Für Kre­di­te ab 800 TEUR ver­län­gert sich die Lauf­zeit von 5 auf 6 Jahre.

 

Wei­te­re Anforderungen

 

Die Kapi­tal­dienst­fä­hig­keit muss auf Basis 31.12.2019 gege­ben sein (= Über­le­bens­fä­hig­keit nach nor­ma­li­sie­ren­der wirt­schaft­li­cher Gesamtsituation).

 

Exis­tenz­grün­der

 

Jun­ge Unter­neh­men bis 2 Jah­re kön­nen nicht über das o.g. Pro­gramm geför­dert wer­den. Even­tu­ell ist hier zu prü­fen, ob eine Finan­zie­rung über das KfW-Start­geld erfol­gen kann.

Beim KfW-Start­geld wur­de der Dar­le­hens­be­trag von 100 TEUR auf 125 TEUR erhöht. Der Anteil des Dar­le­hens­be­tra­ges für Betriebs­mit­tel wur­de von 30 TEUR auf 50 TEUR erhöht.

 

Das aktu­el­le Merk­blatt fin­den Sie hier:

08.04.2020 – 11:00 Uhr

KfW-Schnell­kre­dit für den Mittelstand

Die Bun­des­re­gie­rung hat zur Finan­zie­rung von Unter­neh­men mit mehr als 10 Mit­ar­bei­tern einen KfW-Schnell­kre­dit mit 100 % – iger Haf­tungs­frei­stel­lung beschlos­sen. Das Pro­gramm gilt für die Unter­neh­men, die in 2019 oder im Durch­schnitt der letz­ten 3 Jah­re einen Gewinn erwirt­schaf­tet haben. Eine wei­ter­ge­hen­de Risi­ko­prü­fung fin­det nicht statt.

 

Die voll­stän­di­gen Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target

30.03.2020 – 15:00 Uhr

För­der­kre­dit VR Smart flexibel

Die Genos­sen­schafts­ban­ken (Volks‑, Raiff­ei­sen­ban­ken sowie Bank 1 Saar) haben in Anleh­nung an das KfW-Son­der­pro­gramm über ihr Part­ner­un­ter­neh­men VR Smart Finanz (ehe­mals VR Lea­sing) einen fle­xi­blen För­der­kre­dit bis zu einem Betrag in Höhe von 100 T EUR auf­ge­legt.
Die Kre­dit­ent­schei­dung erfolgt in Abhän­gig­keit der Boni­tät ohne Stel­lung von Sicher­hei­ten.
Der Kre­dit­an­trag kann grund­sätz­lich von jedem Unter­neh­men bei einer Bank der Genos­sen­schafts­grup­pe gestellt wer­den, unab­hän­gig davon, ob bereits eine Geschäfts­be­zie­hung besteht.

Das Merk­blatt fin­den Sie hier:

Die voll­stän­di­gen Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter:
https://www.vr-smart-finanz.de/loesungen/unternehmerkredit/index.html.

30.03.20 – 9:00 Uhr

KfW-Coro­na-Hil­fe

Nach­dem die KfW mit Datum vom 23.03.2020 die För­der­be­din­gun­gen erlas­sen hat, haben nun auch die Haus­ban­ken ihre Richt­li­ni­en zur Umset­zung der Anträ­ge konkretisiert.

Wir haben Ihnen die wesent­li­chen Eck­punk­te in dem bei­lie­gen­den Merk­blät­tern zusammengestellt.

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Merk­blatt:

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