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Kredite für Unternehmen
25.03.2021 – 17:00 Uhr
Verlängerung KfW-Sonderprogramm & Erhöhung der Kreditobergrenzen
Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW-Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 und erhöhen zum 1. April 2021 die Kreditobergrenzen.
Die Änderungen im Überblick:
1. Fristverlängerung
Das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert (bislang bis zum 30. Juni 2021 befristet).
2. Erhöhung der Kreditobergrenzen
Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
• für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro),
• für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro),
• für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
3. Die Maßnahmen werden von der KfW zum 1. April 2021 umgesetzt.
Fördervoraussetzungen und Konditionen
• für (gewerblich tätige) Unternehmen (einschließlich Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht), Einzelunternehmer und Freiberufler
• Unternehmen muss mindestens seit 01. Januar 2019 am Markt sein (= Datum der ersten Umsatzerzielung)
• förderfähige Kosten: (Sach-) Investitionen und Betriebsmittel inklusive Warenlager
• Konditionen
– der Zinssatz beträgt einheitlich 3% p.a
– Kreditlaufzeit bis 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren
– Kostenfreie außerplanmäßige Rückzahlung
• Kredithöchstbetrag (pro Unternehmensgruppe = im Sinne verbundener Unternehmen) 25% des Jahresumsatzes 2019, maximal
– 675.000EUR mit bis zu 10 Beschäftigten
– 1.125.000 EUR mit mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigten
– 1.800.000 EUR mit mehr als 50 Beschäftigten.
• Sicherheiten
– Kreditbewilligung ohne Kreditrisikoprüfung durch Hausbank oder KfW
– 100 % Risikoübernahme für begleitende Hausbank
– Keine Besicherung
Besondere Bedingungen
• Während der Kreditlaufzeit:
– Gewinn-und Dividendenausschüttungen sind unzulässig,
– Begrenzung der Vergütung für Geschäftsführer und geschäftsführenden Gesellschafter auf 150.000 EUR p. a.
• Das Unternehmen muss in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn erwirtschaftet haben. Hierbei können die Geschäftsführerbezüge (ohne Deckelung) herausgerechnet werden.
• Die Hausbank prüft und bestätigt im Rahmen einer Know- Your- Customer lediglich, dass die Programmbedingungen (Gewinn, Anzahl Mitarbeiter, Höchstbeträge..) eingehalten sind.
• Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen (Prolongationen) bestehender Kreditlinien (insbesondere Kontokorrente) sind ausgeschlossen
• Ausnahmen gelten nur für Kreditlinien (Kontokorrente), die zum Zeitpunkt des Auslaufens nicht in Anspruch genommen sind.
Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, wenn wir Sie bei der Antragstellung unterstützen sollen.
12.11.2020 – 18:00 Uhr
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand (Update)
Die KfW hat mit Datum vom 09.11.2020 den Kreis der Antragsteller erweitert.
War der der Antrag bisher an die Mindestanzahl von 10 Mitarbeitern gekoppelt, sind jetzt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten antragsberechtigt.
Fördervoraussetzungen und Konditionen
· für (gewerblich tätige) Unternehmen (einschließlich Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht), Einzelunternehmer und Freiberufler
· Unternehmen muss mindestens seit 01. Januar 2019 am Markt sein (= Datum der ersten Umsatzerzielung)
· förderfähige Kosten: (Sach-) Investitionen und Betriebsmittel inklusive Warenlager
· Konditionen
– der Zinssatz beträgt einheitlich 3% p.a
– Kreditlaufzeit bis 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren
– Kostenfreie außerplanmäßige Rückzahlung
· Kredithöchstbetrag (pro Unternehmensgruppe = im Sinne verbundener Unternehmen)
25% des Jahresumsatzes 2019, maximal
– 300.000EUR mit bis zu 10 Beschäftigten
– 500.000 EUR mit mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigten
– 800.000 EUR mit mehr als 50 Beschäftigten.
· Sicherheiten
– Kreditbewilligung ohne Kreditrisikoprüfung durch Hausbank oder KfW
– 100 % Risikoübernahme für begleitende Hausbank
– Keine Besicherung
Besondere Bedingungen
· Während der Kreditlaufzeit:
– Gewinn-und Dividendenausschüttungen sind unzulässig,
– Begrenzung der Vergütung für Geschäftsführer und geschäftsführenden Gesellschafter auf 150.000 EUR p. a.
· Das Unternehmen muss in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn erwirtschaftet haben. Hierbei können die Geschäftsführerbezüge (ohne Deckelung) herausgerechnet werden.
· Die Hausbank prüft und bestätigt im Rahmen einer Know- Your- Customer lediglich, dass die Programmbedingungen (Gewinn, Anzahl Mitarbeiter, Höchstbeträge..) eingehalten sind.
· Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen (Prolongationen) bestehender Kreditlinien (insbesondere Kontokorrente) sind ausgeschlossen
· Ausnahmen gelten nur für Kreditlinien (Kontokorrente), die zum Zeitpunkt des Auslaufens nicht in Anspruch genommen sind.
Es ist geplant, das Ende der Antragsfrist (bisher 30.12.2020) des KfW-Schnellkredit bis zum 30.06.2021 zu verlängern.
Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, wenn wir Sie bei der Antragstellung unterstützen sollen.
22.04.2020 – 13:00 Uhr
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Die KfW hat mit Datum vom 15.04.2020 den KfW-Schnellkredit eingeführt. Mit Datum vom 22.04.2020 wurden die Förderbedingungen (insbesondere die Höhe des Zinssatzes) sowie die Richtlinien zur Umsetzung der Anträge konkretisiert.
Die technischen Voraussetzungen für eine Zusage sind ab diesem Datum möglich:
Fördervoraussetzungen und Konditionen
• für (gewerblich tätige) Unternehmen (einschließlich Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht), Einzelunternehmer und Freiberufler mit mehr als 10 Mitarbeitern, sofern Gewinn erzielt wurde
• förderfähige Kosten: (Sach-) Investitionen und Betriebsmittel inklusive Warenlager
• Kredithöchstbetrag
– mit mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigten: max. 500.000EUR
– mit mehr als 50 Beschäftigten: max. 800.000 EUR
• der Zinssatz beträgt einheitlich 3% p.a.
• Das Unternehmen muss mindestens seit 01. Januar 2019 am Markt sein (= Datum der ersten Umsatzerzielung)
• Besonderheit:
– Kreditbewilligung ohne Kreditrisikoprüfung durch Hausbank oder KfW
– 100 % Risikoübernahme für begleitende Hausbank
– Besicherung nicht vorgesehen
– Lange Kreditlaufzeit (bis 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren und kurze Abruffrist (1 Monat)
– Kostenfreie außerplanmäßige Rückzahlung
Besondere Bedingungen
• Während der Kreditlaufzeit:
– Gewinn-und Dividendenausschüttungen sind unzulässig,
– Begrenzung der Vergütung für Geschäftsführer und geschäftsführenden Gesellschafter auf 150.000 EUR p. a.
• Das Unternehmen muss in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn erwirtschaftet haben. Hierbei können die Geschäftsführerbezüge (ohne Deckelung) herausgerechnet werden.
• Die Hausbank prüft und bestätigt im Rahmen einer Know- Your- Customer lediglich, dass die Programmbedingungen (Gewinn, Anzahl Mitarbeiter, Höchstbeträge..) eingehalten sind.
• Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen (Prolongationen) bestehender Kreditlinien (insbesondere Kontokorrente) sind ausgeschlossen
• Ausnahmen gelten nur für Kreditlinien (Kontokorrente), die zum Zeitpunkt des Auslaufens nicht in Anspruch genommen sind.
Das aktuelle Merkblatt finden Sie hier:
22.04.2020 – 13:00 Uhr
KfW- Sonderprogramm 2020
Die KfW hat mit Datum vom 22.04.2020 die Förderbedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (Unternehmen älter als 5 Jahre ) bzw. ERP-Gründerkredit-Universell (Unternehmen, die mindestens 2 Jahre und nicht älter als 5 Jahre sind) teilweise geändert sowie ihre Richtlinien zur Umsetzung der Anträge konkretisiert.
Kreditkonditionen (Laufzeit, Tilgung, Zinssätze)
Die Laufzeiten für Betriebsmittel und Investitionen wurden für Kredite bis 800 TEUR (je Unternehmensgruppe) von 5 Jahren auf 10 Jahre verlängert.
Für Kredite ab 800 TEUR verlängert sich die Laufzeit von 5 auf 6 Jahre.
Weitere Anforderungen
Die Kapitaldienstfähigkeit muss auf Basis 31.12.2019 gegeben sein (= Überlebensfähigkeit nach normalisierender wirtschaftlicher Gesamtsituation).
Existenzgründer
Junge Unternehmen bis 2 Jahre können nicht über das o.g. Programm gefördert werden. Eventuell ist hier zu prüfen, ob eine Finanzierung über das KfW-Startgeld erfolgen kann.
Beim KfW-Startgeld wurde der Darlehensbetrag von 100 TEUR auf 125 TEUR erhöht. Der Anteil des Darlehensbetrages für Betriebsmittel wurde von 30 TEUR auf 50 TEUR erhöht.
Das aktuelle Merkblatt finden Sie hier:
08.04.2020 – 11:00 Uhr
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Die Bundesregierung hat zur Finanzierung von Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern einen KfW-Schnellkredit mit 100 % – iger Haftungsfreistellung beschlossen. Das Programm gilt für die Unternehmen, die in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn erwirtschaftet haben. Eine weitergehende Risikoprüfung findet nicht statt.
Die vollständigen Informationen finden Sie unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target
30.03.2020 – 15:00 Uhr
Förderkredit VR Smart flexibel
Die Genossenschaftsbanken (Volks‑, Raiffeisenbanken sowie Bank 1 Saar) haben in Anlehnung an das KfW-Sonderprogramm über ihr Partnerunternehmen VR Smart Finanz (ehemals VR Leasing) einen flexiblen Förderkredit bis zu einem Betrag in Höhe von 100 T EUR aufgelegt.
Die Kreditentscheidung erfolgt in Abhängigkeit der Bonität ohne Stellung von Sicherheiten.
Der Kreditantrag kann grundsätzlich von jedem Unternehmen bei einer Bank der Genossenschaftsgruppe gestellt werden, unabhängig davon, ob bereits eine Geschäftsbeziehung besteht.
Das Merkblatt finden Sie hier:
Die vollständigen Informationen finden Sie unter:
https://www.vr-smart-finanz.de/loesungen/unternehmerkredit/index.html.
30.03.20 – 9:00 Uhr
KfW-Corona-Hilfe
Nachdem die KfW mit Datum vom 23.03.2020 die Förderbedingungen erlassen hat, haben nun auch die Hausbanken ihre Richtlinien zur Umsetzung der Anträge konkretisiert.
Wir haben Ihnen die wesentlichen Eckpunkte in dem beiliegenden Merkblättern zusammengestellt.
Allgemeine Informationen:
Merkblatt:
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