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Sozialversicherungsbeiträge
22.06.20 – 17:00 Uhr
Stundung Sozialversicherungsbeiträge ab Juni 2020
die Sozialversicherungsbeiträge ab dem Beitragsmonat Juni 2020, werden nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gestundet.
Dies betrifft alle Stundungsanträge, die in dem Zeitraum 22.06.2020–30.09.2020 gestellt werden.
Voraussetzungen:
die sofortige Einziehung der Beiträge ist für den Arbeitgeber mit erheblichen Härten verbunden und
der Beitragsanspruch wird durch die Stundung nicht gefährdet
Von Stundungszinsen wird weiterhin Abstand genommen.
Voraussetzung ist ab Juni allerdings, dass der Arbeitgeber einer angemessenen Ratenzahlung der bereits gestundeten Beiträge zustimmt. Ist dies nicht der Fall, greift der Stundungszins von 0,5 Prozent pro Monat.
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